In dieser Hinweisgebermeldestelle können rechtliches Fehlverhalten und Missstände gemeldet werden. Hinweise zu Verstößen gegen rechtliche Vorschriften haben eine hohe Priorität und ermöglichen der Unternehmensleitung, schnell darauf zu reagieren. Nur so kann das Unternehmen Missstände korrigieren und für die Zukunft unterbinden.
Um die Meldung von Verstößen und das Erteilen von Hinweisen zu ermöglichen, setzt das Unternehmen eine Hinweisgebermeldestelle ein. Diese Meldestelle bietet Mitarbeitern, Lieferanten und anderen Partnern oder Personen mit Bezug zum Unternehmen die Möglichkeit, Verstöße zu melden.
Eingehende Meldungen werden ernsthaft geprüft und entsprechend behandelt. Hinweisgeber, die in gutem Glauben handeln und versuchen, richtiges Verhalten zu fördern und zur Aufklärung von Fehlverhalten beizutragen, gewährleisten wir den größtmöglichen Schutz und Vertraulichkeit nach dem Gesetz.
Für alle betroffenen Personen gilt stets die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen werden konnte.
Warum sollte ich eine Meldung abgeben?
Verstöße gegen Gesetze oder Wohlverhaltensregelungen schaden dem Unternehmen und allen Mitarbeitenden. Mit der Meldung solcher Missstände ermöglichen Sie es dem Unternehmen, hierauf zeitnah und konkret zu reagieren.
Integrität, Respekt und Verantwortung sind Grundwerte unseres Unternehmens, die sich nicht nur auf den nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg auswirken, sondern auch auf das Wohlergehen jedes Einzelnen im Team.
Unternehmen respektieren mit der Nutzung der Hinweisgebermeldestelle den gesetzlich geforderten Schutz der Hinweisgeber und schaffen so eine vertrauliche und geschützte Umgebung, die dem Hinweisgeber Kontrolle und Transparenz gewährt. Der Hinweisgeber wird über die Meldestelle zu den ergriffenen Maßnahmen informiert und kann in den Austausch mit dem Unternehmen treten.
Häufig gestellte Fragen
Wer kann eine Meldung abgeben?
Alle Mitarbeitenden eines Unternehmens können Verstöße melden, hierzu gehören auch Praktikanten oder freie Mitarbeiter. Daneben können externe Hinweisgeber, beispielsweise Lieferanten, Geschäftspartner oder Bewerber, ebenfalls Verstöße melden. Unabhängig von der Stellung des Hinweisgebers erfahren alle diese Gruppen die Vertraulichkeit und den Schutz, der durch das Gesetz gewährt wird.
Wie vertraulich ist die Meldung wirklich?
Wir behandeln Ihre Identität und den gemeldeten Verstoß absolut vertraulich. Die Informationen werden innerhalb des Unternehmens nur einer kleinen Gruppe von Personen zum Zwecke der Nachforschung zur Verfügung gestellt.
Da die Informationen, die Sie an uns weitergeben, zu Ermittlungen und (ggf. strafrechtlichen) Konsequenzen für die Betroffenen führen können, müssen die gemeldeten Informationen Ihrer Überzeugung nach der Wahrheit entsprechen. Das Angeben absichtlich falscher Fakten oder falscher Verdächtigungen kann strafrechtliche Folgen für den Hinweisgeber nach sich ziehen und wird gegebenenfalls zur Anzeige gebracht. In diesem Fall sind Sie als Hinweisgeber nicht geschützt. Ihnen drohen jedoch keine Konsequenzen, wenn Sie ihre Angaben nach dem besten Wissen und Gewissen und in gutem Glauben machen, auch wenn sich die Informationen später als falsch herausstellen. Auf Ihre Beweggründe der Meldung kommt es, so lange sie nach Ihrer Einschätzung wahrheitsgetreu sind, nicht an.
Bitte beachten Sie, dass Sie als Hinweisgeber keine Informationen preisgeben dürfen, falls Sie selbst einer gesetzlich angeordneten, beruflichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, wie z.B. als Arzt oder Steuerberater.
Darüber hinaus können diejenigen, die von der Meldung erfahren, unter bestimmten Umständen gesetzlich verpflichtet sein, gemeldete Informationen vollständig an staatliche Stellen herauszugeben. Das kann z.B. der Fall sein, wenn für Bereiche, die von einem Hinweis betroffen sind, rechtliche Zwänge zum Einschalten von Behörden existieren. Ebenfalls kann das Unternehmen durch Ermittlungsbehörden (z.B. im Rahmen einer Durchsuchung) oder ein Gericht gezwungen werden, Informationen und die Identität des Hinweisgebers preiszugeben.
Wie melde ich einen Verstoß?
Damit ein Hinweis korrekt überprüft und bearbeitet werden kann, ist es wichtig, dass Sie möglichst konkrete Angaben machen und den Verstoß so genau wie möglich beschreiben.
Um eine zügige Aufklärung gewährleisten zu können, wäre es hilfreich, wenn Sie für Rückfragen zur Verfügung stünden.
Zudem sollten Sie beachten, dass die Meldung von Personen überprüft wird, die möglicherweise kein Fachwissen auf Ihrem Gebiet besitzen. Bemühen Sie sich somit bitte darum, den Sachverhalt so klar und sachlich wie möglich zu schildern.
Wie läuft eine Meldung ab?